Stützpunkt Sehen

 

Seit Beginn des Schuljahres 2017/2018 gibt es im Auftrag der ADD Neustadt den „Stützpunkt Sehen Kreis Germersheim“.

Dieser befindet sich an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Kreis Germersheim.

Der Stützpunkt Sehen arbeitet in einem Team mit den Förderschullehrkräften (Förderschwerpunkt Sehen) der Beratung und Unterstützung  der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied zusammen.

Für die Beratung und Unterstützung sehbeeinträchtigter Schüler und Schülerinnen sind in der Region Frau Claudia Eisenbiegler und Frau Brigitte Ziegler (Stützpunkt Sehen Kreis Germersheim), Frau Monika Moch-Umlauf und Frau Johanna Grundhöfer (Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied) zuständig. Diese Arbeit im Team ermöglicht den beteiligten Kolleginnen einen regelmäßigen fachlichen Austausch und gewährleistet eine bestmögliche Versorgung der Schüler und Schülerinnen.
Ihre Aufgaben umfassen sowohl die Beratung und Unterstützung der sehgeschädigten Schüler und Schülerinnen, als auch in hohem Maß ihr Umfeld (Schule, Lehrkräfte, Familie). Sehgeschädigte Schüler und Schülerinnen an Regelschulen nehmen grundsätzlich am regulären Unterricht teil und werden zielgleich unterrichtet. Anpassungen im Unterricht betreffen primär Zugangswege/Medien und Kompensationstechniken.

Individuelle Nachteilsausgleiche sind möglich.

Verantwortliche Lehrkräfte für die sehgeschädigten Schüler und Schülerinnen sind die Lehrkräfte der Regelschule.

Die Beratungslehrer*innen beraten und unterstützen diese Regellehrkräfte in allen Bereichen, von der medizinischen Ausgangslage über räumliche Anpassungen (DIN 3000, Licht, Kontrast, Tafelbeleuchtung, Blendungsvermeidung), Aspekten der Unterrichtsgestaltung (Medien, Nutzung mehrerer Sinne, Sozialformen,…), der Gestaltung von schulischen Übergängen bis hin zur Berufsvorbereitung/Berufserprobung.

Hinzu kommt, falls notwendig, die Hinzuziehung von außerschulischen Fachkräften wie z.B. Mobilitätstrainer*innen, Trainer*innen für Lebenspraktische Fertigkeiten oder Hilfsmittelberater*innen. Kompetenzen des spezifischen Curriculums für Sehgeschädigte (extended core curriculum, ECC) sind elementarer Bestandteil der Förderung. Diese sollen nicht zusätzlich vermittelt werden (zeitliche und leistungsmäßige Überforderung) sondern integriert, als spezielle Form bzw. Methodik des Regelunterrichts vermittelt werden.

Hierfür muss das Bewusstsein der Regellehrer*innen geweckt werden.

 

Beratung und Unterstützung Sehgeschädigter bedeutet also konkret:

  • Erhebung des Ist-Stands der bisherigen augenärztlichen Diagnostik sowie der bisherigen Förderung,

  • Initiierung zusätzlicher Maßnahmen bei Veränderungen und Kontakt zu Augenarzt*in, Orthoptist*in oder Optiker*in herstellen,

  • Beratung und Unterstützung der Schulen bezüglich notwendiger Anpassungen (Raum, Licht,…),

  • Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte bzgl. notwendiger Modifikationen im Unterricht (Medien, Kompensation durch andere Sinne, Sozialformen, usw.),

  • Beratung und Unterstützung der Schüler, z.B. beim Erlernen des Umgangs mit spezifischen Medien (Punktschrift, Lesegerät, Laptop mit Sprachausgabe, Braille-Zeile, usw….),

  • Beratung und Unterstützung der Eltern, z.B. bei der Beantragung von Medien, Geräten, Blindengeld,

  • Beratung und Unterstützung von weiteren Bezugspersonen, z.B. Schulbegleitern, Integrationshelfern,…,

  • Anpassung von Unterrichtsmaterialien, z.B. von Lesetext in Hörtext, als taktile Karten, usw.,

  • Einzelförderung der sehgeschädigten Schüler, (individuelle Sehförderung, Ausnutzung des restlichen Visus, Selbständigkeit, Orientierung und Mobilität, …)

  • Einzelförderung im Hinblick auf das spezifische Curriculum (ECC) Sehgeschädigter,

  • Beratung bei schulischen oder beruflichen Übergängen




Siehe hierzu auch:

Beratung und Unterstützung durch die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied: https://www.blindenschule-neuwied.de/foerderung-integriert

Anfrageformulare für die Beratung und Unterstützung sind hier zu finden:

https://www.blindenschule-neuwied.de/foerderung-integriert/anfrageformulare

https://sflkg.de/downloads/